Fördermittelberatung BAFA & KfW in Schlüchtern und Frankfurt
Die richtige Förderkombination spart oft fünfstellige Beträge. Als BAFA-gelisteter Energie-Effizienz-Experte kenne ich die aktuellen Programme im Detail und übernehme die fachliche Antragsbegleitung.
Diese Programme prüfe ich für Sie
BAFA — Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
Direkter Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik: Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung, Lüftung. Förderquoten je nach Maßnahme zwischen 15 % und 20 %, mit iSFP-Bonus bis zu 25 %.
KfW 458 — Heizungstausch (Zuschuss)
Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und Effizienzbonus — in Summe bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für den Tausch fossiler Heizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse oder Hybridlösungen.
KfW 261 — Wohngebäude Kredit
Zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder den Neubau. Tilgungszuschuss je nach erreichter Effizienzhausstufe und Erneuerbare-Energien-Klasse.
Landes- und Kommunalprogramme
Ergänzende Zuschüsse aus hessischen Landesprogrammen und kommunalen Förderungen — je nach Standort und Maßnahme. Auch diese werden bei der Förderstrategie berücksichtigt.
Zuschuss oder Kredit — was ist günstiger?
Bei Einzelmaßnahmen sind direkte BAFA-Zuschüsse meist die einfachere Wahl. Bei einer Komplettsanierung lohnt sich der Vergleich zwischen BAFA-Einzelförderung und KfW-Kredit 261 — abhängig von Eigenkapital, Sanierungstiefe und Zinslage. Ich rechne beide Varianten transparent durch, sodass Sie sich auf belastbarer Basis entscheiden können.
Was übernehme ich für Sie?
- Förderstrategie: welches Programm in welcher Reihenfolge, mit welcher Kombination
- Technische Projektbeschreibung (TPB) und alle BzA-/BnD-Bestätigungen
- Antragsbegleitung: Vorbereitung der Unterlagen, korrekte Einreichung, Fristenmanagement
- Verwendungsnachweis nach Umsetzung — entscheidend für die tatsächliche Auszahlung
- Baubegleitung: optionale fachliche Qualitätssicherung während der Bauphase
Wichtig: Reihenfolge beachten
Bei den meisten Programmen muss der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden — sonst entfällt die Förderung vollständig. Auch der Liefer- bzw. Werkvertrag darf erst nach Antragstellung verbindlich werden. Sprechen Sie mich deshalb idealerweise an, bevor Sie Angebote einholen.
Verwandte Leistungen
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) — sichert Ihnen zusätzlich den 5 %-iSFP-Bonus
- Energieausweis — Grundlage für viele Förderbescheide
- Vor-Ort-Energieberatung — Einstieg in die Förderlandschaft